Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.01.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
05.07.2022
Löschungsankündigungen
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.08.2020
Termine
21.08.2020
Termine
07.04.2020
Termine
07.04.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.04.2016
Eröffnungen
27.10.2015
Sicherungsmaßnahmen
21.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis zum 31.08.2013
04.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2011 bis zum 31.08.2012
04.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
11.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2009 bis zum 31.08.2010
29.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis zum 31.08.2009
21.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2007 bis zum 31.08.2008
12.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2006 bis zum 31.08.2007